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Bremen ist seit über einem Jahr säumig bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes: Die zuständige Wirtschaftsbehörde nennt Personalprobleme als Grund. Bremen hinkt massiv hinterher: In der Stadtgemeinde hat die Behörde überhaupt erst in diesem Monat damit begonnen, Anmeldungen zu bearbeiten und andere Vorgaben des Gesetzes anzuwenden. Noch nicht alle ausgeschriebenen Stellen seien besetzt, und einige der neuen Mitarbeiter hätten erst nach dem 1.
Oktober ihren Dienst angetreten. Die extrem schleppende und lückenhafte Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bremen ist ein Das am 1. Juli in Kraft getretene Gesetz soll die Situation von Frauen und Männern in der Prostitution verbessern sowie mehr Schutz vor Zwangsprostitution bieten. Neben der Anmeldepflicht und Gesundheitsberatungen für Prostituierte sind auch Betreiber entsprechender Etablissements betroffen.
Sie müssen nun eine Erlaubnis beantragen. Ursprünglich sollten die Länder das Gesetz seit spätestens Ende Jahres anwenden. Die Argumente, dass man kein Personal gefunden hat, sind schwer nachvollziehbar. Das Gesetz ist nicht aus heiterem Himmel gekommen.
Bis Anfang Oktober haben laut der Senatsantwort Prostituierte angezeigt, dass sie sexuelle Dienstleistungen anbieten. Das Anmeldeverfahren sowie die Beratungen durch die Behörde hätten bis dahin aber noch nicht stattgefunden. Die Frauen und Männer, die sich gemeldet hatten, sollen jetzt erneut für einen Termin angeschrieben werden.
Eine statistische Erfassung etwa nach Geschlecht, Alter, Wohnort und Staatsangehörigkeit soll es künftig aber nicht geben. Wenn es einen Zuzug aus bestimmten Ländern und Regionen gibt, könnten das potenzielle Anzeichen für Zwangsprostitution sein. Die Polizei geht von rund Stätten aus. Und: Die vorgeschriebenen Kontrollen sollen erst in diesem Quartal beginnen — vorwiegend in Etablissements, über die Erkenntnisse vorlägen und für die kein oder noch kein Erlaubnisantrag gestellt worden sei.